Fahrrad-Diebin –> §127 StPO!

auf dem Heimweg so gegen halb zwei komme ich an dieser Person vorbei, die sich mit einem Bolzenschneider an einem Fahrrad-Schloss beschäftigt. Also gleich mal hin und fragen was da los ist. „mein Mann, blablabla“
Also gleich die 110 gewählt und der Fersengeld gebenden Dame hinterher! Die wohnt nur zwei Häuser weiter und will sich in ihrer Wohnung verstecken. Aber ich lasse sie nicht rein: „Wir warten hier mal auf die Polizei!“
Der Plan funktioniert soweit ganz gut, bis ein anderer Bewohner des Hauses dazu kommt und ebenfalls rein will. Der hat für meine Aktion kein Verständnis und will unbedingt rein. In dem Zug kommt die gestellte Verbrecherin ebenfalls rein, kriegt die Türe aber nicht zu. Mein Fuß ist wieder im Weg. Als sie das verstanden hat, gibt sie auch den Plan auf und geht in ihre Wohnung, ich immer hinterher. In die Wohnung darf ich aber bestimmt nicht, aber ich will ja auch nur wissen, wo sie genau wohnt. Schließlich wird ja bestimmt bald die Polizei kommen?!
Die Polizei – immer noch am Telefon – meint, ich solle doch mal draußen auf die Kollegen warten, sie seien unterwegs. Und tatsächlich, kurz drauf sind sie auch schon da. Dann wird erstmal das Schloß angeschaut; mit einer Taschenlampe kann man deutliche Spuren sehen. Also rein ins Haus und die Person befragen. Die macht natürlich nicht auf, aber der Polizist klopft dann so laut an die Türe, dass das halbe Haus auf einmal wach ist!
Kurz eine Gegenüberstellung gemacht und dann warte ich draußen. Es kommen einige andere Hausbewohner dazu – jeder hat auch ein paar Geschichten zur Fahrrad-Diebin. Jedoch wurde bisher nie die Polizei gerufen.
Kurz später kommt ein weiterer Polizeiwagen, in dem ich und die anderen die Aussagen zu Protokoll gebe. Hierbei klärt mich der Polizist auf, dass ich die Person durchaus festnehmen konnte. Die Grundlage hierfür ist der §127 StPO.
Zuhause falle ich dann ins Bett, kann aber vor lauter Adrenalin erst so gegen vier einschlafen….
(so viel wie ich – nicht nur in letzter Zeit – mit der Polizei zu tun habe, muss ich bald eine neue Kategorie hier einfügen)


Kommentare

2 Antworten zu „Fahrrad-Diebin –> §127 StPO!“

  1. Respekt für Deine Courage und Deinen Einsatz!

  2. nennt sich im volksmund auch jedermannsrecht..
    darauf habe ich mich schonmal berufen als ich einen 15 min ab boden „fixieren“ musste.. hat funktioniert 😉

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