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Christoph X-tof Stoffel Hoyer erklärt euch die ganze Welt!

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moralische Zwickmühle

Was tun, wenn falsch kassiert wird?
Am langen Adventssamstag war ich mal wieder shoppen. Im „seit dem Brand nicht mehr so großen“ Musikladen in Ibbenbühren. Nix was man unbedingt bräucht – lauter so Kleinigkeiten. Dabei habe ich den Großteil der Ware mal hinter eine Theke abgestellt, um mich ohne diesen Ballast weiter umzuschauen. Beim Abholen dieser Dinge wurde ich dann gefragt: „War doch schon bezahlt, oder?“
Ich antwortete wahrheitsgemäß: „Nö“
Tja – normalerweise vertrete ich ja auch öfters den Standpunkt, dass der Ehrliche der Dumme sei. Aber hier bin ich wirklich ehrlich geblieben.
Beim finalen Bezahlen hatte ich überschlagen, dass ich bestimmt drei 50Euro Scheine brauche. Entsprechend verwundert war ich dann, als ich „nur“ 99.75 zahlen sollte. Beim Ãœberfliegen der Rechnung habe ich dann festgestellt, dass von meinen elf eingekaufen Artikeln nur zehn auftauchten. Diesen Fehler habe ich allerdings nicht mehr „gemeldet“.
Zuhause ist mir dann aufgefallen, dass ein Buch für 25Euro „vergessen“ wurde.

Jetzt wundere ich mich natürlich! War das vielleicht die (un/bewusste) Belohnung für die ehrlich erste Antwort? Hätte ich im Laden nochmal alles genau analysieren sollen? Ladendiebstahl? Bin ich Schuld? Wie hätte ich mich denn nun korrekt verhalten müssen? Wie hättest du dich verhalten?


Kommentare

2 Antworten zu „moralische Zwickmühle“

  1. Servus Stoffel,

    das ist ein moralethisch gesehen mittelschwerer Brocken. Löblich, dass Du bei der ersten Frage ehrlich warst – da hättest Du ja schon ein Schnäppchen machen können … -. Das Versehen (Ãœbersehen eigentlich) der Kassiererin ist prinzipiell nicht Deine Schuld. Da Du jedoch im Laden noch bemerkt hast, dass etwas nicht stimmt, solltest Du zumindest ein geringfügig schlechtes Gewissen haben. Genau betrachtet ist es Unterschlagung gewesen. Deine Ãœberlegung zum gerechten Ausgleich sind allerdings auch nicht grundsätzlich von der Hand zu weisen. Es wird sich allerdings erst beim Jüngsten Gericht zeigen, wie Dein Handeln einzuordnen ist … =;o)

  2. Ich hätte es auch so mitgenommen. Mehr als einmal muss man das Personal nicht darauf hinweisen, dass es seine Arbeit machen sollte 😉

    Vielleicht könnte man diese „Unterschlagung“ ja auch positiv interpretatieren: Sie hat Dir ja den ganzen Stapel mit den Produkten in die Hand gedrückt. Damit hat sie Dir das Ganze zu dem Schnäppchenpreis verkauft. Du hast ja nicht absichtlich irgendetwas unterschlagen.

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