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Briefgeheimnis?

habe ich da nicht mal etwas von einem „Briefgeheimnis“ gehört? Und steht das nicht sogar in unserem Grundgesetz?
Jetzt weiß ich, was dieser Artikel wert ist: 20 Cent.
Es darf offensichtlich jeder Brief geöffnet werden, wenn er günstiger als der Normaltarif frankiert ist:
20 Cent für einen Grundgesetz-Artikel!
Dieser Brief wurde dann wieder zugeklebt. Und es sah ganz so aus, als ob dieser „Klebestreifen“ mit dem Aufdruck von einer Rolle kam. Solche „Überprüfungen“ werden dann vermutlich öfters durchgeführt.


Kommentare

2 Antworten zu „Briefgeheimnis?“

  1. Avatar von Felix

    Ist der Grundgesetzartikel nicht eh nur für das Verhältnis Staat zu Bürger und deswegen seit der Privatisierung der Post nur noch von eher untergeordneter Bedeutung..?

  2. Zu „Prüfzwecken“ darf m.W. immer geöffnet werden.

    Mir wurde mal ein IC (Chip, nicht der Zug) per Briefumschlag zugeschickt. Der Chip war mit Tesa auf ein Blatt geklebt. Die haben das Couvert um den Chip herum fein säuberlich im Quadrat aufgeschnitten, aufgeklappt und wieder zugeklebt. Ob die dabei Panzerwesten trugen? 🙂

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