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StVO Kenntnis

aus Berlin zurück habe ich mir ein Call-a-Bike an der Stuttgarter Hauptbahnhof-Ruine geschnappt und mich damit auf den 2km langen Heimweg gemacht. Dabei führt mich meine Route über eine dreispurige Bundesstraße, wo ich zum Teil auf der mittleren Spur fahren muss (die rechte ist eine Abbiege-Spur). Ich merke schon, dass ein Auto hinter mir fährt, ich habe aber keine Eile und lasse sowieso gerade noch einen Arm lässig zur Seite hängen. Ca. 200m später taucht auf dieser Bundesstraße auf einmal ein benutzungspflichtiger Radweg am rechten Rand auf, der dazu noch genau in der sog. „Dooring Zone“ liegt; direkt neben parkenden Autos, also dort, wo es am aller-gefährlichsten zum Radfahren ist, weil kein Autofahrer jemals mit einem Schulterblick überprüft, ob nicht ein Radfahrer von hinten kommt. Trotzdem fahre ich sofort auf diesen Weg und dann geht bei dem Auto hinter mir plötzlich das Blaulicht an, es fährt neben mich und das Fenster wird geöffnet.
Die Polizei bittet mich anzuhalten und sagt mir aus dem Fenster heraus, dass ich hier nicht fahren dürfte. Auf meine Rückfrage, ob das ihr ernst sei, weil ich ja mitten auf einem rot gemalten „Radweg“ * bin, wird mir erwidert, dass sie die Bundesstraße meinten, auf der ich eben fuhr. Ich habe bestimmt etwas blöd geschaut, ließ mir diesen Unsinn aber nicht erzählen. Natürlich dürfe ich auf einer Bundesstraße fahren – wo solle ich denn auch sonst radeln? Die Antwort kam mir noch seltsamer vor: auf dem Gehweg neben der Straße. Noch blöder aus der Wäsche schauend und auf dieses Argument mal gar nicht eingehend, bin ich auf meinem Standpunkt verharrt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich als Radfahrer auf Bundesstraßen fahren darf! Diese Diskussion geht nun schon ein Weilchen, bis sich der Fahrer des Polizeiautos auch noch einschaltet. Erkennen konnte ich diese beiden Typen nicht, weil nur wenige Zentimeter neben meinem Kopf ständig das Blaulicht in meine Augen blitzt. Der Fahrer unterstützt seinen Kollegen, ausgestiegen sind beide noch nicht. Es ist die perfekte Situation, um mein Lieblingswort DOCH zu verwenden; immer wieder.
Irgendwann scheint es ihnen dann wohl zu dämmern, dass sie tatsächlich keine Ahnung von der StVO haben, machen das Fenster zu und fahren weiter. Ich schreibe mir noch die Uhrzeit und deren Autonummer auf und will weiterfahren.

Kurz danach ist sowohl eine Call-a-Bike Station als auch eine Polizei-Dienststelle. Also stelle ich das Rad ab und gehe in die Dienststelle – jetzt will ich es aber wissen. Als ich der Beamtin die Situation schildere und sie frage, wieso ihre Kollegen sich wohl so komisch verhalten hätte, bekomme ich zu hören, dass ich als Radfahrer natürlich nicht auf einer Bundesstraße fahren dürfte. Da kucke ich bestimmt schon wieder etwas komisch, frage aber, ob es zu dieser Aussage irgendwelche Details oder Hintergründe gebe. Nein, einen StVO Paragrafen kenne sie nicht, aber das wäre auf jeden Fall so. Jo, jetzt weiß ich auch nicht mehr viel weiter und verabschiede mich mit den Worten, dass ich zuhause erst mal die Straßenverkehrsordnung lesen würde, was ja kein Problem ist, da es sowieso nur 53 Paragrafen sind.

Zuhause stelle ich tatsächlich fest, dass nirgendwo der von den Polizisten beschriebene Sachverhalt geschrieben steht. Also beschließe ich, kurz drauf beim Polizei-Präsidium vorbei zu gehen und dort mal eine fachmännische Expertenmeinung einzuholen.
Dort werde ich aber überhaupt nicht reingelassen sondern sehr überheblich abgewiesen. Wie ich denn auf die Idee käme, dass ein Polizist überhaupt etwas falsch gemacht haben könne und dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen solle. Dann wird sich die Rechtsabteilung darum kümmern und mir mitteilen, wer Recht hatte. Und falls es wirklich stimme, könnte es sein, dass sich die Polizisten bei mir entschuldigen würden. Als ob es mir darum ginge….

Naja, nun sitze ich also da, schreibe diese Zeilen und habe einen ähnliche Text als „Dienstaufsichtsbeschwerde“ an die Stuttgarter Polizei verfasst.
Ich bin gespannt, was nun passiert.

* Das „Radweg“ steht deswegen in Anführungszeichen, weil es zwar, laut – nicht rechtmäßiger – Beschilderung einer sein soll und für Stuttgarter Verhältnisse auch schon sehr weit gedacht ist, aber halt mit richtiger Rad-Infrastruktur überhaupt gar nichts zu tun hat.


Kommentare

Eine Antwort zu „StVO Kenntnis“

  1. Das ist leider ein Problem, das mir auch schon untergekommen ist. Ich kann ja verstehen, dass nicht jeder jedes Rechtsgebiet bis ins Detail kennen kann, aber von Streifenpolizisten oder vom Ordnungsamt, welche genau dieses Gesetz durchsetzen sollen, kann man das schon erwarten. So kompliziert ist die StVO jetzt auch nicht.

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