in unserer Hausgemeinschaft wird immer wieder darüber gestritten, wer daran Schuld sein könnte, dass jährlich ca. 100m³ Wasser „verschwinden“ – und wer diese Kosten tragen muss. Jede Wohnung hat seinen eigenen Wasserzähler. Meiner wurde 1993 eingebaut und – da die Eichzeit lediglich sechs Jahre beträgt – war 1999 somit schon abgelaufen.
Also ging es darum, zuerst mal einen Neuen zu bekommen. Davon wurde mir vom Fachmann im Dezember noch abgeraten. Dann hat eben dieser Fachmann diesen Zähler nicht bestellen können, dann kam er ewig nicht und letztendlich dann doch der Falsche.
Das habe ich festgestellt, als ich meinen Zähler ausgebaut hatte und den anderen einbauen wollte. Zu der Zeit war in der Wand einfach ein Loch.
Beim mir bisher unbekannten Sanitär-Großhandel in meiner Straße konnten wir dann doch genau den richtigen Artikel besorgen. Stand da einfach so im Regal.
Diesen habe ich dann schnell reingeschraubt und schon ist meine Wasserabrechnung legal. Mal sehen, ob es einen Unterschied machen wird.
Fazit: Viel Aufwand, rumgerenne und Kosten für vermutlich nichts. Alles ist jetzt so wie es vorher war.
Außer, dass ich jetzt weiß: ich kann auch im Sanitärbereich handwerken.
Wasserzähler
Kommentare
Eine Antwort zu „Wasserzähler“
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Gehörte der Zähler Dir? Nicht dass Du nachher einen Zähler des örtlichen Wasserwerks entfernt hast 😉
So ein Zähler muss auch nicht zwingend ersetzt werden, wenn die Eichgültigkeit abgelaufen es. Es gibt das sog. Losverfahren: Wenn eine gewisse Anzahl von Zählern innerhalb des Los nach Ablauf der Eichgültigkeit in der Prüfstelle noch geeichte Werte liefern, dann kann die ganze Charge eine weitere Eichgültigkeitsdauer betrieben werden. Das Verfahren gibt es im Strom und Gas und bestimmt auch für Wasser…
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